Martin Villinger
Deutsch-Französisches Institut
Frankreich-Bibliothek
Asperger Strasse 30
D - 71634 Ludwigsburg
Telefon: +49 (0) 7141 93 03 35
Telefax: +49 (0) 7141 93 03 50
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Web: http://www.dfi.de
Paul Palmen
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Gymnasien mit zweisprachig deutsch-französischem Zug in Deutschland
Elsa-Brändström-Str. 20
52477 Alsdorf
E-mail: palmen@libingua.de
Web: http://www.libingua.de/
Simone Delsemmé, Aachen; Dr. Karen Denni, Strasbourg; Dr. Judith Leinen, Wiesbaden; Paul Leuck, Kassel; Dr. Guido Metzler, Esslingen am Neckar; Sophie Nessler, Strasbourg; Prof. Dr. Christine Pflüger, Kassel; Kristian Raum, Dresden; Paula Theurich, Frankfurt am Main und Lehrer der Akademie Nancy-Metz
Inhalte: Inga Filster, Xavier Froidevaux
Übersetzungen: Xavier Froidevaux
Technische Mitarbeit: Xavier Froidevaux, Oxana Horev
Die vorliegende Materialsammlung entstand im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts des Deutsch-Französischen Instituts (dfi) und der Arbeitsgemeinschaft der Gymnasien mit zweisprachig deutsch-französischem Zug in Deutschland (Libingua).
Finanzielle Unterstützung erhielt das Projekt von der Dr. Karl Eisele und Elisabeth Eisele Stiftung und dem Goethe-Institut Paris.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat für die Begleitung der inhaltlichen Arbeit einen bilingual unterrichtenden Lehrer für einige Stunden seines Deputats freigestellt; die Akademie Straßburg vermittelte die Mitarbeit zweier Kolleginnen, die Geschichte und Geographie auf Deutsch und Französisch unterrichten.
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg stellte für die Durchführung der beiden Projektworkshops dankenswerterweise ihr Tagungszentrum „Haus auf der Alb“ kostenlos zur Verfügung.
Die in der Materialsammlung enthaltenen Dokumente dürfen – soweit sie urheberrechtlich geschützt sind – grundsätzlich nur zum persönlichen wissenschaftlichen sowie zum eigenen Gebrauch im Schulunterricht (in der für die Schulklasse erforderlichen Anzahl) vervielfältigt werden. Eine kommerzielle Verwendung zum Zweck der Erzielung von Einnahmen ist nur im Einvernehmen mit dem Verleger oder dem Urheber und ggf. unter Voraussetzung der Entrichtung einer angemessenen Vergütung zulässig.